Rückkehr von sieben Frauen aus Syrien und Irak

Rückkehr von sieben Frauen aus Syrien und Irak

Russische Menschenrechtler begrüßten die Entscheidung des Innenministeriums, sieben Frauen von der strafrechtlichen Verantwortung zu befreien, nachdem sie aus Syrien und dem Irak nach Tschetschenien zurückgekehrt sind. Dabei handelt es sich um Ehefrauen angeblicher tschetschenischer Islamisten, die auf der Seite der Terrororganisation “Islamischer Staat” und anderer radikaler Milizen gekämpft hätten. Es wird davon ausgegangen, dass ihre Männer tot sind. Die russischen Sicherheitsbehörden erklärten, dass die mit ihren Kindern zurückgekehrten Frauen sich selbst gestellt hätten, und somit von einer strafrechtlichen Verfolgung ihrer Verantwortung für die “Teilnahme an illegalen bewaffneten Formationen” abgesehen werden könne. Der russische Rechtsanwalt Jury Lysenko wies jedoch darauf hin, dass sich die Situation im Fall der Aufdeckung einer möglichen Teilnahme dieser Frauen an tatsächlichen Kämpfen ändern könne, und dass die Frauen in diesem Fall doch zur strafrechtlichen Verantwortung gezogen würden.

Laut Oleg Orlov von der angesehenen russischen Menschenrechtsorganisation “Memorial” sei es human und gerecht gewesen, die Frauen von der strafrechtlichen Verantwortung zu befreien. Es sei für Russland ein Präzedenzfall, dass “Personen direkt aus dem Kriegsgebiet in Syrien“ zurückkehren konnten und amnestiert würden. Orlov erinnerte daran, dass man in anderen Fällen negative Erfahrungen gemacht habe, wenn russische Sicherheitsbehörden im Voraus eine inoffizielle Vereinbarung mit den Verwandten und Freunden der Mitglieder einer „illegalen bewaffneten Formation“ im Ausland getroffen hätten. Man habe in der Vergangenheit versprochen, dass die betroffenen Personen im Fall ihrer Rückkehr in die Heimat nicht verfolgt würden, sein Wort jedoch nicht gehalten. Als Beispiel nannte Orlov den Fall von Islam Gugov aus Kabardino-Balkarien, der nach vorheriger Absprache zwischen seiner Familie und russischen Sicherheitsbehörden aus Syrien zurückgekehrt war, um sich den Behörden freiwillig zu stellen. Obwohl Gugov in Syrien nicht an Kämpfen teilgenommen habe, sei er am 4. September 2017 zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt worden, so der Menschenrechtler. Orlov erklärt ein solches Vorgehen der russischen Sicherheitsbeamten damit, dass die Statistik der Aufdeckung von angeblich terroristisch motivierten Taten sehr wichtig für das Berichtswesen der Sicherheitsbehörden sei. Daher seien die Beamten daran interessiert, ihre „Statistiken“ aufzubessern.

 

 

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