Georgien plant umfassende Reformen des Arbeitsrechts

Georgien plant umfassende Reformen des Arbeitsrechts

Am 17. September verabschiedete das georgische Parlament in zweiter Lesung eine Reihe von Änderungen des Arbeitsgesetzbuchs des Landes, berichtete Open Caucasus Media. Die Reformen müssen noch in der dritten und letzten Lesung bestätigt werden.

Die Reformen bringen neue Bestimmungen zu Arbeitszeitbeschränkungen, obligatorischer wöchentlicher Ruhezeit, Schichtpausen und besserem Schutz für Praktikanten, Teilzeitbeschäftigte und Nachtschichtarbeiter. Die Änderungen umfassten Aktualisierungen von über einem Dutzend georgischer Gesetze, wie beispielsweise diskriminierungsfreie Klauseln zum Schutz von Frauen vor Gehaltsdiskriminierungen. Die Gesetzgebung soll auch schwangeren und erziehenden Eltern mehr rechtliche Möglichkeiten geben.

Darüber hinaus wurde die staatliche Aufsicht über die Arbeitsrechte erweitert. Die Aufsichtsbehörde des Arbeits- und Gesundheitsministeriums würde in eine unabhängigere Einrichtung umgewandelt, die von einem Arbeits-Inspekteur geleitet werden soll. Die neue Institution könnte alle Arbeitsplätze ohne gerichtliche Anordnung oder vorherige Ankündigung inspizieren. Die neue Arbeitsaufsichtsbehörde hätte das Mandat, Arbeitsplätze wegen schlecht umgesetzter Arbeitsrechte zu warnen, zu bestrafen oder in einigen Fällen vorübergehend zu schließen.

Die Änderungen wurden von dem Georgischen Geschäftsverband, zu der die Top-Führungskräfte des Konglomerats der Georgischen Industriegruppe, der Bank of Georgia, der TBC Bank, des Pharmaunternehmens Aversi und PSP, des Konglomerats der Seidenstraßen-Gruppe und von Tegeta Motors gehören, heftig kritisiert, mit der Begründung, dass das neue Arbeitsgesetz ein Rückschlag für die georgische Wirtschaft wäre.

Der Exekutivdirektor der Bank of Georgia, Levan Vepkhvadse, beschrieb den Gesetzentwurf als „völligen Wahnsinn”. Er bestand darauf, dass das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Georgien, das Bestimmungen für Arbeitsrechte in Georgien enthält, mit Ausnahmen in Bezug auf die wirtschaftliche Situation Georgiens umgesetzt werden sollte. Die Bank of Georgia hatte jedoch keinen Erfolg bei ihrem Angebot, eine Folgenabschätzung der Gesetzesvorlage vorzunehmen. 

Im Vergleich zum ursprünglichen Gesetzentwurf zur Reform des georgischen Arbeitsrechts wurden jedoch einige Änderungen vorgenommen. Einer der Kompromisse bestand darin, das Recht der Arbeitnehmer auf Solidaritätsstreiks mit Arbeitnehmern aus anderen Unternehmen nicht zu berücksichtigen. Im Gegenzug wird das georgische Gewerkschaftsgesetz geändert, um die Mindestanzahl von Arbeitnehmern, die zur Gründung einer Gewerkschaft erforderlich sind, von 50 auf 25 zu verringern.

Eine weitere Änderung des ursprünglichen Entwurfs war eine vorgeschlagene Begrenzung der Überstundenarbeit. Der georgische Gewerkschaftsbund, der erfolglos auf eine Obergrenze von 48 Stunden für maximale Überstunden pro Woche drängte, konnte auch andere nicht davon überzeugen, eine Bestimmung fallen zu lassen, die es ermöglicht unter „anderen objektiven Umständen“ eine Entlassung zu rechtfertigen. Eine Bestimmung zur Festlegung eines Mindestlohns und eines Überstundenlohns von mindestens 125% des Normallohns wurde ebenfalls gestrichen.

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