Der Auflösungsprozess des armenischen Parlaments hat begonnen

Der Auflösungsprozess des armenischen Parlaments hat begonnen

Von Anna Vardanyan für Caucasus Watch

Das armenische Parlament befindet sich nach dem formellen Rücktritt von Ministerpräsident Nikol Paschinjan am 16. Oktober im aktiven Auflösungsprozess.

Die erste Phase der Auflösung des Parlaments begann am 24. Oktober, als der Block Yelq im Namen der Verfassungsanforderungen Nikol Paschinjan formell zum Premierminister nominierte und das Parlament anschließend nicht für seine Kandidatur stimmte. Die RPA und die ARF-Fraktionen haben vorher angekündigt, dass sie nicht an der Abstimmung teilnehmen werden. "Yelq" hat ebenfalls angekündigt, sich der Stimme zu enthalten. Infolgedessen stimmte kein Abgeordneter für seine Kandidatur, elf Abgeordnete stimmten dagegen, und ein Gesetzgeber enthielt sich der Stimme. Somit wurde Paschinjan in der ersten Wahlphase nicht gewählt.

Es muss daran erinnert werden, dass die parlamentarischen Fraktionen unter den verfassungsrechtlichen Anforderungen innerhalb von sieben Tagen nach dem Rücktritt des Premierministers anfangen können, Kandidaten für den PM zu nominieren. Und am achten Tag findet bei einer Sondersitzung des Parlaments eine Wahl für einen neuen Premierminister statt. Die "Yelq" -Fraktion hatte den amtierenden Premierminister Nikol Paschinjan nominiert, während die RPA, ARF Daschnaksutyun und die Tsarukyan-Gruppe keinen Kandidaten nominierten. Obwohl "Yelq" die Kandidatur von Paschinjan präsentierte, drängte die Fraktion alle Abgeordneten, nicht für ihn zu stimmen, damit das Parlament eine Woche später am 31. Oktober aufgelöst werden kann, wenn kein Premierminister wieder gewählt wurde. Diesem Szenario zufolge würde in der ersten Dezemberhälfte eine vorgezogene Parlamentswahl stattfinden. Aber wenn das Parlament Paschinjan wählt, würde die Auflösung der Nationalversammlung von der Tagesordnung verschwinden oder zumindest verschoben werden, was jedoch kaum vorstellbar ist.

Unterdessen wird die Nationalversammlung am 29. Oktober auf Initiative von 35 Abgeordneten eine Sondersitzung einberufen, auf der die Änderungsanträge zum Wahlgesetz die kurz zuvor gescheitert sind erneut zur Abstimmung gestellt werden. Die Initiative hat vorher nicht die notwendigen Stimmen erhalten. Dies lag nicht nur an der RPA, sondern auch an den abwesenden Abgeordneten von PAP und ARF, die sich ursprünglich für die Annahme des Kodex ausgesprochen haben.

Die Abgeordneten der Republikanischen Partei Armeniens (RPA) wollen auch beim zweiten Mal dagegen stimmen.

Falls der Regierungschef erneut beschließt, Menschen vor dem Parlament zu versammeln (um die ungehorsamen Abgeordneten unter Druck zu setzen), wird dies die Frage nach der Legitimität der Wahlen aufwerfen, zumal es keinen Konsens in der Venedig-Kommission zum Wahlgesetz gibt. Nur sieben Stimmen fehlen, um einen neuen Kodex zu verabschieden, von dem geglaubt wird, dass er in der Sitzung, die am Montag einberufen wird, abgesichert werden kann. Dennoch wird dies nicht das Problem des politischen Konsenses lösen.

 

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