Surabischwili beschuldigt die Opposition der Morddrohungen

Surabischwili beschuldigt die Opposition der Morddrohungen

Die von der Regierungspartei unterstützte Präsidentschaftskandidatin Salome Surabischwili sagte auf einer Pressekonferenz am 12. November, dass sie und ihre Familie per SMS und Anrufe Morddrohungen erhalten hätten. Sie stellte fest, dass sie die Absender dieser Drohungen erkannt habe, lehnte es jedoch ab, ihre Identität offenzulegen, bezeichnete jene aber als „ehemalige Militärs“. Surabischwili behauptet, dass die Täter mit der Oppositionspartei „United National Movement“ (UNM) und ihrer Führung in Verbindung stünden. Außerdem behauptete die Präsidentschaftskandidatin, dass die Absender im Namen von Militärs gesprochen hätten, was sie als „Manipulation“ und „Beleidigung“ für georgische Soldaten bezeichnete. Auf der Pressekonferenz forderte Surabischwili auch georgische NGOs auf, die auf frühere Fälle von „Hassrede, geschlechtsspezifischer Diskriminierung und Verletzung der politischen Korrektheit“ „nicht reagiert“ hätten, die Morddrohungen zu verurteilen. Die Beziehungen zwischen der georgischen Regierung und einem beträchtlichen Teil der Zivilgesellschaft gelten derzeit als angespannt.

Die von der UNM angeführte Oppositionskoalition wies in ihrer Erklärung die von Surabischwili erhobenen Vorwürfe entschieden zurück. „Die vereinigte Opposition und ihr Präsidentschaftskandidat Grigol Waschadse verurteilen unmissverständlich alle Formen von Gewalt und Drohungen gegen jede öffentliche Persönlichkeit“, hieß es in einer am 12. November veröffentlichten Erklärung. Die Opposition ist der Meinung, dass die Anschuldigungen der Regierungskandidatin zu Wahlzwecken verwendet werden könnten, wenn sie nicht rechtzeitig untersucht und die Beweise offengelegt werden würden.

Die georgische Ombudsfrau, Nino Lomdscharia, nahm bereits bezüglich des Aufrufs von Surabischwili an die Zivilgesellschaftsvertreter kritisch Stellung. Die Morddrohungen seien ein Verbrechen und sollten daher von Strafverfolgungsbehörden und nicht von der Zivilgesellschaft behandelt werden, mahnte Lomdscharia.

Kurz nach der Pressekonferenz am Montag bestätigte das Innenministerium, dass Surabischwili am 10. November Todesdrohungen erhalten habe und diesbezüglich ein Strafverfahren eingeleitet worden sei.

In der Vergangenheit hatten Surabischwili und die Führung der Regierungspartei „Georgischer Traum“ der UNM mehrfach vorgeworfen, „Aggression“, „Desinformation“ und „Hass“ gegen die Präsidentschaftskandidatin zu verbreiten.

Die zweite Runde der Präsidentschaftswahl in Georgien wird am 28. November stattfinden.

 

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