Georgiens Integrationsprozess mit der EU

Georgiens Integrationsprozess mit der EU

Am 28. März hat der gemeinsame georgisch-europäische Parlamentsausschuss in Straßburg eine Erklärung verabschiedet, in der „die fortlaufende Vertiefung der Beziehungen zwischen der EU und Georgien“ sowie die Unterstützung für die europäische und euroatlantische Integration Georgiens begrüßt wird.

Die Visaliberalisierung zwischen den EU-Mitgliedstaaten und Georgien wurde als der bisher wichtigste Meilenstein hervorgehoben. Der Ausschuss begrüßte die „aktiven Bemühungen“ der georgischen Behörden, „Hindernisse für die Visafreiheit zu vermeiden“.

Das Gremium appellierte außerdem an alle EU-Mitgliedstaaten, Georgien als sicheres Herkunftsland anzuerkennen, da dies die Bearbeitung von Asylanträgen der georgischen Staatsbürger in der EU beschleunigen würde.

Die Gesetzgeber begrüßten auch die Veröffentlichung des EP-Berichts über die Umsetzung des Assoziierungsabkommens seit November 2018. In dem Bericht heißt es ferner, dass das Gesamtbild der Harmonisierungs-, Legislativ- und Verwaltungsschritte insgesamt positiv sei. In einigen Bereichen bedarf es noch einer genauen Angleichung, einschließlich des  Arbeitsrechts, des Umweltschutzes, der Nichtdiskriminierung schutzbedürftiger Gruppen und der Unabhängigkeit der Justiz.

Die Präsidentschaftswahlen von 2018 wurden ebenso als ein wichtiger Meilenstein gelobt, der den „Abschluss der Umstellung auf ein vollständig parlamentarisches System“ markiere. Die Wahlen wurden als „insgesamt wettbewerbsfähig und gut organisiert“ bewertet. Gleichzeitig wurde im Bericht die Besorgnis über einzelne Fälle von Missbrauch von administrativen Ressourcen, dem übermäßigem Druck auf Wähler und Einschüchterung sowie sporadischer Gewalt geäußert, die von den internationalen Beobachtern festgestellt wurden. Auch die starke Polarisierung der Öffentlichkeit und der Medien, negative Kampagnen und verbale Angriffe auf die Zivilgesellschaft wurden in diesem Zusammenhang erwähnt.

In der Erklärung wurde außerdem auf den völkerrechtlichen Status von Abchasien und Südossetien eingegangen. Der Ausschuss bekräftigte seine uneingeschränkte Unterstützung für die „Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Integrität Georgiens“ , während die Aktivitäten Russlands als destabilisierend für den „Frieden und die Sicherheit in ganz Europa“ bezeichnet wurden.

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