Die UN-Generalversammlung verabschiedet eine neue Resolution zu Binnenvertriebenen in Georgien

Die UN-Generalversammlung verabschiedet eine neue Resolution zu Binnenvertriebenen in Georgien

Am 4. Juni hatte die Generalversammlung der Vereinten Nationen auf ihrer 73. Tagung eine neue Resolution zu Binnenvertriebenen und Flüchtlingen aus Georgien, Abchasien und Zchinwali/Südossetien verabschiedet, berichtete agenda.ge. Die Resolution wurde zum ersten Mal von 44 anderen Nationen neben Georgien unterzeichnet.

Die Resolution mit dem Titel „Status von Binnenvertriebenen und Flüchtlingen aus Abchasien, Georgien und der Region Zchinwali/Südossetien“ verurteilt den erzwungenen demografischen Wandel in den von Russland besetzten Regionen Abchasien und Zchinwali (Südossetien) in Georgien und betont das Recht von allen Binnenvertriebenen und Flüchtlinge, ungeachtet ihrer ethnischen Zugehörigkeit, zu einer sicheren und würdigen Rückkehr an ihre Herkunftsorte. Es heißt auch, dass die Eigentumsrechte dieser Personen geschützt werden müssen.

Die georgische Vertretung bei den Vereinten Nationen weist darauf hin, dass die Resolution von praktischer Bedeutung ist, da sie den Generalsekretär der Vereinten Nationen anweist, einen Jahresbericht über die Situation von in Georgien lebenden Binnenvertriebenen sowie über die Umsetzung dieser Resolution zu erstellen. Dies ist für Georgien von besonderer Bedeutung, da es in den Regionen Abchasien und Südossetien keine internationalen Mechanismen zur Überwachung der Menschenrechte gibt.

Der ständige Vertreter Georgiens bei den Vereinten Nationen, Kacha Imnadse, lobte die Resolution und sprach über die schwerwiegende humanitäre Situation in den von Georgien besetzten Gebieten. „Die Sicherheits- und Menschenrechtssituation in den besetzten Gebieten ist nach wie vor äußerst besorgniserregend. Menschen werden entführt, willkürlich inhaftiert, ihr Eigentum wird beschlagnahmt und sie werden weiterhin aufgrund ihrer ethnischen Herkunft diskriminiert, einschließlich schwerwiegender Einschränkungen der Freizügigkeit und des Aufenthalts sowie des Zugangs zu Bildung in ihrer Muttersprache“, sagte Imnadze. Er verwies auch auf den jüngsten Bericht des UN-Generalsekretärs, in dem er sich auf den „tragischen Verlust des Lebens“ der Georgier „in Haft durch die Besatzungsmacht“ bezog und auf die Fälle von Giga Otkhozoria, Archil Tatunashvili, Irakli Kvaratskhelia und David Basharauli aufmerksam machte.

Die Resolution wurde mit 79 Stimmen und 15 Gegenstimmen bei 57 Stimmenthaltungen verabschiedet. Neben Russland haben auch Weißrussland; Burundi; die Komoren; Kuba; Nordkorea; Laos; Myanmar; Nauru; Nicaragua; Sudan; Syrien; Venezuela, Vietnam und Simbabwe gegen die Resolution gestimmt. Anders als bei früheren Abstimmungen zur Frage der georgischen Binnenbetriebenen, hat sich Armenien diesmal enthalten und somit nicht die russische Position unterstützt. Aserbaidschan stimmte für die Resolution.  

Ähnliche unverbindliche Resolutionen hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen seit zwölf Jahren in Folge verabschiedet. Die erste wurde 2008 nur im Bezug auf Abchasien eingeleitet, während sich alle folgenden auf Abchasien sowie die Region Zchinwali/Südossetien bezogen.

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