Armenisches Gericht lehnt Haftbefehl gegen Zarukjan ab

Armenisches Gericht lehnt Haftbefehl gegen Zarukjan ab

Am 21. Juni entschied ein Gericht in Eriwan in erster Instanz gegen eine Untersuchungshaft von Gagik Zarukjan, dem Vorsitzenden der Oppositionspartei Wohlhabendes Armenien, berichtete der armenische Dienst von Radio Free Europe.

„Ich bin froh, dass das Gericht stark genug war, um von politischen Prozessen unbeeinflusst zu bleiben”, sagte, Yerem Sargsjan, einer der Anwälte von Zarukjan. Er deutete an, dass das Gericht während der Anhörungen die Argumente von ihm und seiner Kollegen gegen die Verhaftung von Zarukjan überzeugend fande.

Die armenischen Staatsanwälte verurteilten die Weigerung des Gerichts, die Verhaftung von Zarukjan zu sanktionieren, und sagten, sie würden gegen das Urteil Berufung einlegen. Ein Sprecher des armenischen Generalstaatsanwalts Artur Davtjan sagte, das Gericht habe legitime Rechtfertigungen der von den Ermittlern vorgelegten Verhaftung „ignoriert“. Die Generalstaatsanwaltschaft geht davon aus, dass Zarukjan die Ermittlungen behindern und „illegalen Einfluss" auf andere Verdächtige in dem Fall ausüben könnte, wenn er nicht verhaftet wird.

Im Anschluss an das Urteil erklärte der Nationale Sicherheitsdienst Armeniens, dass er in Zarukjan Fall „öffentliche Unterstützung erwartet”, und forderte alle armenischen Bürger auf, die Ermittlungsbehörden unverzüglich zu benachrichtigen, wenn sie Informationen über seinen Fall haben.

Am 14. Juni wurde Gagik Zarukjan, der die größte parlamentarische Oppositionspartei leitet, zum Nationalen Sicherheitsdienst gerufen und nach der Durchsuchung mehr als acht Stunden lang befragt. Nach der Befragung eröffnete der NSS drei Anklagen gegen Zarukjan (Caucasus Watch berichtete). Das armenische Parlament entzog Zarukjan zwei Tage später seiner parlamentarischen Immunität.

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