Vereinigte Staaten und Europäische Union unzufrieden mit der Besetzung des georgischen Justizrates 

Vereinigte Staaten und Europäische Union unzufrieden mit der Besetzung des georgischen Justizrates 

Carl Hartzell, EU-Botschafter in Georgien, ist besorgt darüber, dass am 31. Oktober zwei bisherige Mitglieder des Hohen Justizrates durch neue Richter ersetzt wurden.

Am 31. Oktober wählte die Konferenz der Richter Paata Silagadze und Giorgi Goginashvili in den Hohen Justizrat. Sie traten an die Stelle von Tamar Oniani und Teya Leonidze, die freiwillig aus dem Rat ausgeschieden waren. Silagadze und Goginashvili gehören dem so genannten ‘Richterclan’ an und wurden beide auf Lebenszeit in das Berufungsgericht von Tiflis berufen.

Laut der US-Botschaft ist es bedauerlich, dass die Justiz bisher nicht in der Lage war, die Mitglieder des Rates demokratisch zu wählen.

In der Erklärung der US-Botschaft heißt es weiter, dass die Entscheidung der Richter zu einem Zeitpunkt getroffen wurde, zu dem die öffentliche Aufmerksamkeit auf die Kommunalwahlen gelenkt wurde.

„Für jede freie Stelle wurde nur ein Kandidat nominiert. Die Bekanntgabe der durch den vorzeitigen Rücktritt frei gewordenen Stellen erfolgte erst kurz zuvor. Es gab weder Gelegenheit zur Konsultation, noch zur Beteiligung eines breiten Spektrums qualifizierter Kandidaten, noch zu einer nennenswerten Beteiligung der Zivilgesellschaft und relevanter Interessengruppen“, hieß es in der Erklärung.

Nach Angaben der US-Botschaft war das Verfahren weder wettbewerbsorientiert noch transparent. Die Richterschaft habe die Chance vertan, Offenheit zu zeigen, indem sie es versäumt habe, die Mitglieder in einem wettbewerbsorientierten und demokratischen Verfahren zu wählen.

„Wenn die Richterkonferenz wichtige Entscheidungen ohne Wettbewerb und Transparenz trifft, zeigt sie, dass sie nicht gewillt ist, Reformen durchzuführen, die die Transparenz, die Rechenschaftspflicht und das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Ernennungsverfahren, die Kandidaten und den Hohen Justizrat stärken sollten. Viele qualifizierte Mitglieder des Justizwesens, die aufgrund des geschlossenen Systems von dem Verfahren ausgeschlossen wurden, haben Besseres verdient“, heißt es in der Erklärung.

EU-Botschafter Carl Harzell stellt fest, dass die Ernennung der Richter am Tag nach dem zweiten Wahlgang erfolgte - nur vier Tage nach der Veröffentlichung der Tagesordnung der Konferenz.

„Die Ernennungen waren übereilt, undurchsichtig und nicht wettbewerbsorientiert. Folglich stehen sie im Widerspruch zu den Verpflichtungen Georgiens, die Unabhängigkeit, die Rechenschaftspflicht, die Qualität und das Vertrauen in die Justiz im Rahmen des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Georgien zu stärken.“

„Dies ist der fünfte Rückschritt für das Justizsystem und die Rechtsstaatlichkeit in Georgien in den letzten vier Monaten“, sagte Harzell.

Er betonte auch, dass die Entscheidung vom 12. Juli, nach der sechs Richter auf Lebenszeit in den Obersten Gerichtshof berufen wurden, von der OSZE/BDIMR als „Mangel an Integrität, Objektivität und Vertrauen“ bewertet wurde.

Darüber hinaus, so der Botschafter, habe dies weitgehend zur Aussetzung von 75 Mio. Euro an Hilfsgeldern geführt, weil Reformen im Justizsystem ausblieben.

„Bis heute hat es keine glaubwürdige Untersuchung der Gewalt gegen mehr als 50 Journalisten und Aktivisten am 5. Juli und Versuche zur Bestrafung der Urheber gegeben“.

„Diese Ereignisse beweisen einmal mehr, dass die Einleitung eines ehrgeizigen Justizreformprozesses mit breiter, umfassender und parteiübergreifender Beteiligung unerlässlich ist und dass die politischen Parteien Georgiens diese Verpflichtung eingegangen sind“, sagte Harzell.

Ihm zufolge wiederholt die Europäische Union ihre Aufforderung an die georgischen Behörden, ihre Pflichten im Zusammenhang mit den Justizreformen zum Wohle der Interessen der georgischen Bürger und der Beziehungen zur Europäischen Union zu erfüllen.

Die EU ist zwar entschlossen, die Reformen in Georgien im Einklang mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Georgien zu unterstützen, doch wird die EU-Hilfe weiterhin von der Umsetzung wichtiger Reformen abhängig gemacht.

Die Europäische Kommission hat im April 2020 einen Plan für eine Makrofinanzhilfe in Höhe von 3 Mrd. Euro für die Partner genehmigt, um die sozioökonomischen Probleme des Landes anzugehen.

Gemäß den Bedingungen der EU war die georgische Regierung verpflichtet, die notwendigen Reformen in den Bereichen Justiz, Verwaltung, Finanzen und Energie durchzuführen, damit Georgien Anfang 2021 die zweite Tranche der EU-Hilfe in Höhe von 75 Mio. Euro als Teil eines Makrofinanzpakets erhalten kann.

Später räumte Giorgi Kakauridse, Erster Stellvertretender Finanzminister, ein, dass das Risiko bestehe, dass die Makrofinanzhilfe der EU in Höhe von 75 Mio. Euro überhaupt nicht überwiesen werde, weil das Geld an Reformen gebunden sei, darunter auch an die Justizreform. Kakauridse zufolge stand die EU der Reform des Justizsystems kritisch gegenüber.

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