Berufungsgericht bestätigt die Entscheidung im Fall Kotscharjans

Berufungsgericht bestätigt die Entscheidung im Fall Kotscharjans

Das Gericht wies die Berufung der Staatsanwaltschaft zurück, die die Aufhebung der Entscheidung über die Einstellung der Strafverfolgung des zweiten armenischen Präsidenten Robert Kotscharjan im Fall der Auflösung einer Kundgebung in Eriwan am 1. und 2. März 2008 gefordert hatte.

Der ehemalige armenische Präsident Robert Kotscharjan wird im Fall der Auflösung einer Kundgebung in Eriwan am 1. und 2. März 2008 angeklagt, bei der 10 Menschen getötet wurden. Der ehemalige Generalstabschef der armenischen Streitkräfte Juri Chatschaturow, der ehemalige Leiter des Verteidigungsministeriums Sejran Ohanjan und der ehemalige Leiter der Präsidialverwaltung und stellvertretende Premierminister Armen Gevorgyan sind ebenfalls in diesen Fall verwickelt. Am 26. März entschied das armenische Verfassungsgericht, dass die Anklage gegen Robert Kotscharjan und andere Angeklagte in diesem Fall verfassungswidrig ist. Am 6. April stellte das Gericht in Eriwan die strafrechtliche Verfolgung von Robert Kotscharjan und anderen ehemaligen Amtsträgern gemäß dem Artikel über den Umsturz der verfassungsmäßigen Ordnung ein, da kein Verbrechen vorlag. Im April legte die Staatsanwaltschaft gegen diese Entscheidung Berufung ein.

Robert Kotscharjan wird außerdem der Geldwäsche, des Betrugs und der Annahme eines hohen Bestechungsgeldes beschuldigt. Am 29. Mai 2020 gab das armenische Verwaltungsgericht dem Antrag der Verteidigung statt, Robert Kotscharjan bis zum Ende der Coronavirus-Pandemie im medizinischen Zentrum zu belassen, und im Juni 2020 wurde Kotscharjan auf Kaution freigelassen. Bereits im August 2020 gab die Staatsanwaltschaft bekannt, dass der Prozess absichtlich verzögert wurde.

Das Berufungsgericht lehnte die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen die Aufhebung der Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts über den Freispruch von Robert Kotscharjan ab, teilte Rechtsanwalt Hovhannes Khudoyan mit. Es ist zu früh, um zu sagen, dass die erste Entscheidung des Gerichts, das Strafverfahren einzustellen, in Kraft bleibt, da die Staatsanwaltschaft die Entscheidung des Berufungsgerichts in der Kassationsinstanz anfechten kann, sagte er.

„Der Gerichtsbeschluss ist noch nicht in Kraft getreten“, sagte Khudoyan.

Der Anwalt fügte hinzu, dass das Gericht auch den Antrag der Verteidigung auf Änderung der Präventivmaßnahme gegen Robert Kotscharjan geprüft habe. Die Verteidigung forderte, die Kaution zu reduzieren oder ganz aufzuheben, aber das Gericht lehnte diesen Antrag ab.

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