Weiterhin Zunahme der Asylanträge aus Georgien: Deutschland schickt Delegation nach Tiflis

Weiterhin Zunahme der Asylanträge aus Georgien: Deutschland schickt Delegation nach Tiflis

Um die weiterhin ansteigende Zahl von Asylanträgen georgischer Staatsangehöriger einzudämmen, hat Deutschland jetzt den georgischen Behörden direkte Unterstützung angeboten, wie das deutschsprachige georgische Nachrichtenportal „Georgien Aktuell“ berichtet.

Eine Delegation unter der Führung des Leiters des Stabes Rückkehr im Bundesministerium des Innern sowie der Beauftragten für Flucht und Migration im Auswärtigen Amt sind dazu nach Tbilisi gereist. Seit Einführung der Visaliberalisierung sind die Asylanträge von Georgiern in Deutschland um das Dreifache gestiegen. „Allein im Januar haben mehr als 700 georgische Bürger in Deutschland Asyl beantragt und fast 100 Prozent wurden abgelehnt“, stellt die georgische Nachrichtenagentur „Agenda“ unter Bezugnahme auf eine Erklärung der Deutschen Botschaft in Tiflis fest.

Demnach hat der georgische Premierminister Giorgi Kvirikashvili am 6. März bekannt gegeben, dass es neue Vorschriften zur Möglichkeit, Familiennamen zu ändern, geben werde. So solle verhindert werden, dass georgische Bürger gegen die Vorschriften zum visumfreien Reisen von Georgien in die EU verstoßen. Der Premierminister erklärte, dass einige georgische Bürger ihre Nachnamen mehrmals geändert hätten, um sich illegal in der EU aufhalten zu können.

Eine Forderung der Überprüfung der Visafreiheit für alle Georgierinnen und Georgier, wie sie im Februar noch das Bundesland Nordrheinwestfalen verlangt hatte, halten viele Experten und Politiker gleichwohl für übertrieben und unberechtigt. Auch Bundesinnenminister Thomas De Maizière versuchte zu entschärfen: Die Aufhebung der Visafreiheit stelle das „letzte Mittel“ dar.

Das visumfreie Regime mit der EU war am 28. März 2017 in Kraft getreten, was bedeutet, dass alle Georgier, die biometrische Reisepässe besitzen, innerhalb von 180 Tagen 90 Tage für Urlaub, geschäftlich oder zu einem anderen Zweck (außer Erwerbstätigkeit) in den Schengen-Raum einreisen können.

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